Anwalt für Handelsvertreterrecht in München – juristische Lösungen auf den Punkt

Anwalt für Handelsvertreterrecht in München – juristische Lösungen auf den Punkt

Handelsvertreterverträge, Provisionsansprüche, Ausgleich nach Vertragsende: Im Handelsvertreterrecht treffen wirtschaftliche Interessen und komplexe gesetzliche Vorgaben unmittelbar aufeinander. Konflikte entstehen häufig dort, wo Vertriebsstrukturen wachsen, Erwartungen auseinandergehen oder Vertragsverhältnisse beendet werden. In diesen Situationen benötigen Unternehmen und Handelsvertreter eine rechtlich belastbare Grundlage für Entscheidungen – und einen Ansprechpartner, der die Mechanismen des Vertriebsrechts im Detail kennt.

HANDELSVERTRETERRECHT IM ÜBERBLICK

Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 84 ff. geregelt. Es bestimmt, welche Rechte und Pflichten Handelsvertreter und Unternehmer im laufenden Vertragsverhältnis treffen, wie Provisionsansprüche abzurechnen sind, welche Mitwirkungs- und Informationspflichten bestehen und unter welchen Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch nach Vertragsende entsteht.

Im Zentrum stehen dabei insbesondere:

  • die rechtssichere Gestaltung und Auslegung von Handelsvertreterverträgen,
  • Provisionsansprüche und Abrechnungsfragen,
  • der Buchauszugs- und Auskunftsanspruch des Handelsvertreters,
  • ordentliche und außerordentliche Kündigungen von Handelsvertreterverhältnissen,
  • der Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB,
  • sowie Wettbewerbsverbote während und nach der Vertragslaufzeit.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Eggelkraut-Gottanka berät Handelsvertreter und Unternehmen zu allen Fragen des Handelsvertreterrechts – von der Vertragsgestaltung über die laufende Betreuung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

MANDANTEN – UNTERNEHMEN UND HANDELSVERTRETER

 

Unsere Beratung im Handelsvertreterrecht richtet sich an beide Seiten des Vertragsverhältnisses.

Für Unternehmer:

  • Strukturierung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen in nationalen und grenzüberschreitenden Vertriebsstrukturen,
  • Bewertung von Leistungsdefiziten, Pflichtverletzungen und Untätigkeit des Handelsvertreters,
  • Vorbereitung und Umsetzung ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen,
  • Prüfung, Verhandlung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach Vertragsende,
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Wettbewerbsverstößen und Verletzung von Vertrags- oder Geheimhaltungspflichten.
Wir vertreten Mandanten für Unternehmer:

Für Handelsvertreter:

  • Prüfung von Handelsvertreter- und Zusatzvereinbarungen
    vor Unterzeichnung,
  • Klärung von Provisionsansprüchen, Stornoabzügen
    und Abrechnungen,
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Buchauszugs- und Auskunftsansprüchen,
  • rechtliche Begleitung bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses,
  • Berechnung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen
    nach § 89b HGB.

 

Mandanten für Unternehme

SCHWERPUNKTE IM HANDELSVERTRETERRECHT

Handelsvertretervertrag – Gestaltung und Analyse

1

Der Handelsvertretervertrag bildet die Grundlage des Vertriebsverhältnisses. Unklare Regelungen zu Gebietsschutz, Kundengruppen, Provisionsmodellen oder Pflichten zur Marktbearbeitung führen häufig zu späteren Konflikten. Wir prüfen und gestalten Verträge mit Blick auf die wirtschaftlichen Ziele der Mandanten, die gesetzlichen Mindestvorgaben und die aktuelle Rechtsprechung.

Dabei stehen unter anderem folgende Punkte im Fokus:

  • Umfang und Grenzen des Vertriebsrechts,
  • Provisionsregelungen, Staffelungen und Sondertatbestände (z. B. Gebietskunden, Stammkunden, Key Accounts),
  • Abgrenzung von Handelsvertreter, Vertragshändler und sonstigen Vertriebsformen,
  • Regelungen zur Berichtspflicht, Dokumentation und Nachweispflichten,
  • Bestimmungen zur Laufzeit, Kündigungsfristen und Beendigung des Vertrags.

 

Provisionsanspruch, Abrechnung und Buchauszug

2

Der Vergütungsanspruch des Handelsvertreters bestimmt sich im Kern nach § 87 ff. HGB. Streitpunkte entstehen häufig bei der Frage, wann eine Provision verdient und fällig wird, wie Stornofälle zu behandeln sind und ob einzelne Umsätze provisionspflichtig sind.

Wir unterstützen bei:

  • der rechtlichen Bewertung von Provisionsklauseln,
  • der Prüfung laufender Provisionsabrechnungen,
  • der Durchsetzung von Provisionsforderungen,
  • der Abwehr unbegründeter Provisionsforderungen,
  • der Durchsetzung oder Abwehr von Nach- oder Rückzahlungsansprüchen,
  • der Geltendmachung des Anspruchs auf Buchauszug und Auskunft.

 

 

Kündigung des Handelsvertretervertrags

3

Die Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses wirft regelmäßig zentrale Fragen auf: Welche Kündigungsfristen gelten? Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor? Welche Rechtsfolgen sind mit der Beendigung verbunden – insbesondere im Hinblick auf Ausgleichsansprüche, Provisionsnachläufe und Wettbewerbsverbote?

Wir beraten bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen, prüfen die Wirksamkeit bereits erklärter Kündigungen und vertreten Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Vertragsbeendigung.

 

 

Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB

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Nach § 89b HGB kann dem Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zustehen. Dessen Höhe hängt unter anderem davon ab, ob der Unternehmer aus dem vom Handelsvertreter aufgebauten Kundenstamm erhebliche Vorteile ziehen kann sowie von Billigkeitserwägungen ab. Gleichzeitig enthält das Gesetz eine Reihe von Ausschlusstatbeständen.

Wir begleiten Handelsvertreter bei der Berechnung und Geltendmachung des Ausgleichs und unterstützen Unternehmen bei der Bewertung und Abwehr überhöhter Forderungen. Dabei erstellen wir belastbare Berechnungsmodelle, bereiten Vergleichsverhandlungen vor und vertreten Mandanten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sowie in Mediations- und Schiedsverfahren.

 

 

Wettbewerbsverbote und nachvertragliche Bindungen

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Während des laufenden Handelsvertreterverhältnisses ist der Handelsvertreter aufgrund seiner Interessenwahrungspflicht gehalten, keine Tätigkeiten auszuüben, die mit den Interessen des Unternehmers kollidieren. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nach § 90a HGB nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich und regelmäßig mit einer Karenzentschädigung verknüpft.

Wir prüfen Wettbewerbsverbotsklauseln, begleiten Unternehmen und Handelsvertreter bei der vertraglichen Gestaltung solcher Klauseln und vertreten Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüchen.

 

 

RANKE EGGELKRAUT rendering 8

Rechtliche Beratung in München

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TYPISCHE KONSTELLATIONEN AUS DER PRAXIS DES RECHTSANWALTS
FÜR HANDELSVERTRETERRECHT

Unternehmen wenden sich häufig an uns, wenn:

  • die Umsatzentwicklung in einem Vertriebsgebiet hinter den Erwartungen zurückbleibt und die Frage im Raum steht, ob der Handelsvertreter seine Pflichten verletzt,
  • Geschäftsführung oder Vertrieb über die Beendigung einer langjährigen Zusammenarbeit nachdenken und die wirtschaftlichen Folgen einer Kündigung – insbesondere Ausgleichsansprüche – einzuschätzen sind,
  • Provisionsabrechnungen angegriffen werden und Nachzahlungsforderungen im Raum stehen,
  • Wettbewerbsaktivitäten eines Handelsvertreters Zweifel an der Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten aufwerfen.
Mandanten für Unternehme

Handelsvertreter suchen unsere Unterstützung unter anderem dann,

  • wenn Provisionen gekürzt, gestundet oder zurückgefordert werden,
  • wenn die Provisionsabrechnungen unvollständig oder intransparent sind,
  • wenn eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen oder angekündigt wurde,
  • wenn sie prüfen lassen möchten, ob und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch besteht,
  • wenn sie prüfen lassen möchten, ob die Möglichkeit einer Eigenkündigung unter Erhalt des Ausgleichsanspruch besteht,
  • wenn sie vor einem geplanten Wechsel des Vertragspartners bzw. der Beendigung des Handelsvertretervertrags rechtliche Risiken klären möchten.
Wir vertreten Mandanten für Unternehmer:

VORGEHENSWEISE – STRUKTURIERTE ANWALTLICHE BERATUNG IM HANDELSVERTRETERRECHT

Unsere anwaltliche Beratung folgt einem klaren Ablauf:

1. Informationserfassung und Analyse

Nach strukturierter Sachverhaltsaufnahme erfolgt eine rechtliche Bewertung sämtlicher relevanter Informationen. Wir analysieren die maßgeblichen Regelungen des HGB, die getroffenen Vertragsabreden und die einschlägige Rechtsprechung, um die unmittelbaren Ansprüche und etwaige Risiken – etwa aus Kündigung oder Wettbewerbsverbot – verlässlich einzuschätzen.

2. Handlungsoptionen und Strategie

Anschließend entwickeln wir umsetzbare Handlungsoptionen. Dazu gehören etwa außergerichtliche Verhandlungen, die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die Anpassung bestehender Verträge oder der gezielte Aufbau neuer Vertriebsstrukturen. Mandanten erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten.

3. Durchsetzung und Verhandlung

Wir vertreten Mandanten außergerichtlich in Verhandlungen mit Vertragspartnern und Gerichten, führen Prozesse vor den zuständigen Gerichten und begleiten Vergleichslösungen. Ziel ist eine konsistente, wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich abgesicherte Umsetzung der gewählten Strategie.

RECHTSANWALT DR. JOHANNES VON
EGGELKRAUT-GOTTANKA IHR ANSPRECHPARTNER
IM HANDELSVERTRETERRECHT

Dr. Johannes von Eggelkraut-Gottanka ist Gründungspartner von RANKE EGGELKRAUT Rechtsanwälte. Er berät schwerpunktmäßig im Bereich Litigation & Konfliktlösung sowie im Handels- und Vertriebsrecht. Ein wesentlicher Fokus seiner Tätigkeit liegt auf rechtlichen Fragen rund um den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Handelsvertreterverträgen, Provisions- und Ausgleichsansprüchen sowie Streitigkeiten im Rahmen von Vertriebs- und Lieferverhältnissen.

Mandanten profitieren von seiner Erfahrung in der prozessualen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie in der strategischen Beratung bei der Gestaltung und Beendigung von Vertriebsstrukturen.

Johannes v. Eggelkraut-Gottanka

HÄUFIGE FRAGEN ZUM HANDELSVERTRETERRECHT

Ab wann gilt jemand als Handelsvertreter im Sinne des HGB?

1

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender dauerhaft damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Die Einordnung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit ab und sollte insbesondere bei Mischformen (z. B. Vertragshändler) sorgfältig geprüft werden.

Welche Kündigungsfristen gelten im Handelsvertreterrecht?

2

Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses und sind in § 89 HGB geregelt. Daneben können Individual- oder Formularverträge abweichende Regelungen enthalten, die auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Bei einer außerordentlichen Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB?

3

Ein Ausgleichsanspruch setzt unter anderem voraus, dass der Handelsvertreter dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder den Umsatz mit bestehenden Kunden wesentlich erweitert hat und der Unternehmer auch nach Vertragsende erhebliche Vorteile aus diesen Geschäftsbeziehungen zieht. Zudem muss die Zahlung des Ausgleichs der Billigkeit entsprechen. Ausschlusstatbestände – etwa bestimmte Eigenkündigungen des Handelsvertreters – sind zu berücksichtigen.

Wann lohnt sich ein Buchauszug?

4

Ein Buchauszug kann erforderlich sein, wenn Provisionsabrechnungen unvollständig oder intransparent erscheinen oder wenn der Handelsvertreter konkrete Zweifel daran hat, ob alle provisionspflichtigen Geschäfte erfasst wurden. Der Buchauszug verschafft einen systematischen Überblick über die provisionsrelevanten Geschäfte und bildet damit häufig die Grundlage für die Bezifferung weiterer Ansprüche.

Johannes Eggelkraut
DR. JOHANNES VON EGGELKRAUT-GOTTANKA
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KONTAKT ZUM RECHTSANWALT
FÜR HANDELSVERTRETERRECHT AUFNEHMEN

Ob Unternehmen oder Handelsvertreter – wer im Handelsvertreterrecht Entscheidungen treffen oder Ansprüche durchsetzen muss, benötigt eine fundierte rechtliche Grundlage.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Eggelkraut-Gottanka aus München berät mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt und besonderer Expertise im Handels- und Vertriebsrecht.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihr Anliegen im Handelsvertreterrecht mit uns zu besprechen.

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