Schritt 1 von 3

1. Anspruchsprüfung

Hinweis: Der Ausgleichsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden, sonst verfällt der Anspruch und kann nicht mehr durchgesetzt werden.
Bitte füllen Sie die markierten Pflichtfelder aus.

2. Eckdaten für die Berechnung

Erläuterung zur Kappungsgrenze: • Geben Sie alle erhaltenen Provisionen (Bruttobeträge) an.
• Bei Laufzeit 5 Jahre+: Jahresdurchschnitt der letzten 60 Monate.
• Bei Laufzeit < 5 Jahre: Gesamtprovision dieser Zeit, umgerechnet auf 12-Monatsdurchschnitt.
Erläuterung zur ausgleichsrelevanten Provision:
  • Erfasst: Nur Vermittlungsprovisionen der letzten 12 Monate vor Vertragsende, die auf während des Vertrags geworbene Neukunden oder wesentlich erweiterte Bestandskunden entfallen.
  • Nicht erfasst: Verwaltungs-, Inkasso- und Bestandspflegeprovisionen sowie Provisionen aus Bestandskunden, die nicht wesentlich erweitert wurden.
  • Bei langlebigen Wirtschaftsgütern: Bitte zur weiteren Berechnung direkt bei der Kanzlei melden.
Bei Fragen:
Tel: +49 (0) 89 954 592 40-0
Mail: info@anwalt-handelsvertreterrecht.com

3. Ihre Angaben

Bitte alle Pflichtfelder ausfüllen und Zustimmung bestätigen.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage wurde erfolgreich versendet. Wir werden sie bald kontaktieren.