Hinweis: Der Ausgleichsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden, sonst verfällt der Anspruch und kann nicht mehr durchgesetzt werden.
Bitte füllen Sie die markierten Pflichtfelder aus.
2. Eckdaten für die Berechnung
Spezialfall: Bei einer Laufzeit unter einem Jahr melden Sie sich bitte zur weiteren Berechnung direkt bei unserer Kanzlei.
Erläuterung zur Kappungsgrenze:
• Geben Sie alle erhaltenen Provisionen (Bruttobeträge) an.
• Bei Laufzeit 5 Jahre+: Jahresdurchschnitt der letzten 60 Monate.
• Bei Laufzeit < 5 Jahre: Gesamtprovision dieser Zeit, umgerechnet auf 12-Monatsdurchschnitt.
Erläuterung zur ausgleichsrelevanten Provision:
Erfasst: Nur Vermittlungsprovisionen der letzten 12 Monate vor Vertragsende, die auf während des Vertrags geworbene Neukunden oder wesentlich erweiterte Bestandskunden entfallen.
Nicht erfasst: Verwaltungs-, Inkasso- und Bestandspflegeprovisionen sowie Provisionen aus Bestandskunden, die nicht wesentlich erweitert wurden.
Bei langlebigen Wirtschaftsgütern: Bitte zur weiteren Berechnung direkt bei der Kanzlei melden.