Wir setzen die Interessen unserer Mandanten am Verhandlungstisch oder vor Gericht strategisch und konsequent durch. Schach oder Boxen – Wir können beides!
Aufgrund der vormaligen Tätigkeit einiger unserer Berufsträger in internationalen Unternehmen kennen wir die besonderen Bedürfnisse von Rechtsabteilungen. Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in unternehmerischen Kategorien und Branchen, um die Interessen unserer Mandanten mit Blick auf die jeweiligen Marktmechanismen gezielt durchsetzen zu können.
Wir haben langjährige Expertise bei der rechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen im Kontext des Vertriebs ihrer Waren, Dienstleistungen und Lizenzen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und Durchsetzung von Handels- und Vertriebsverträgen (wie z.B. Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge und Lizenzverträge sowie Lieferverträgen).
Im Kontext der Beendigung von Vertriebsbeziehungen vertreten wir unsere Mandanten (außer-)gerichtlich beispielsweise bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen und Ansprüchen auf Buchauszug.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten bei Streitigkeiten im Rahmen von Lieferverhältnissen zur Seite, indem wir beispielsweise Ansprüche aus Lieferverzögerungen oder Schlechtleistungen (außer-)gerichtlich durchsetzen oder abwehren.
Mehr Infos zu unserem Beratungsangebot im Vertriebsrecht finden sie hier:
Wir verfügen über langjährige Expertise in der rechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen und Handelsvertretern im Bereich des Handelsvertreterrechts. Wir beraten zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und Durchsetzung von Handelsvertreterverträgen sowie damit zusammenhängenden Zusatz- und Folgevereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen Vorgaben der §§ 84 ff. HGB als auch die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten.
Im Zusammenhang mit der Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen vertreten wir unsere Mandanten (außer-)gerichtlich insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen nach § 89b HGB, Schadensersatzansprüchen sowie Ansprüchen auf Buchauszug und Auskunft.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten bei Streitigkeiten aus laufenden Handelsvertreterverhältnissen zur Seite, etwa bei Auseinandersetzungen über Provisionsabrechnungen, Pflichtverletzungen, Wettbewerbsverbote sowie Fragen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.
Mehr Infos zu unserem Beratungsangebot im Handelsvertreterrecht finden Sie hier:
Wir verfügen über langjährige Expertise in der rechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen und Handelsvertretern im Bereich des Handelsvertreterrechts. Wir beraten zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und Durchsetzung von Handelsvertreterverträgen sowie damit zusammenhängenden Zusatz- und Folgevereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen Vorgaben der §§ 84 ff. HGB als auch die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten.
Im Zusammenhang mit der Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen vertreten wir unsere Mandanten (außer-)gerichtlich insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen nach § 89b HGB, Schadensersatzansprüchen sowie Ansprüchen auf Buchauszug und Auskunft.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten bei Streitigkeiten aus laufenden Handelsvertreterverhältnissen zur Seite, etwa bei Auseinandersetzungen über Provisionsabrechnungen, Pflichtverletzungen, Wettbewerbsverbote sowie Fragen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.