Lexikon zum Handelsvertreterrecht von A bis Z

Kurz erklärt: Dieses Lexikon bündelt die zentralen Begriffe des Handelsvertreterrechts von A bis Z. Es richtet sich an Handelsvertreter und Unternehmen. Alle aufgeführten Einzelbeiträge befinden sich derzeit noch in Planung und werden erst verlinkt, sobald Inhalt, Ziel-URL und rechtliche Prüfung abgeschlossen sind.

Auf einen Blick

  • Die A–Z-Navigation enthält alle Buchstaben von A bis Z.
  • Jeder anklickbare Buchstabe führt direkt zum passenden Abschnitt dieser Seite.
  • Alle Begriffe sind zusätzlich nach Themenbereichen geordnet.
  • Noch nicht veröffentlichte Einzelbeiträge werden nicht mit erfundenen URLs verlinkt.
  • Bei den Buchstaben X und Y werden bewusst keine ungeeigneten Begriffe erzwungen.

Themenbereiche

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Vollständiges A–Z-Verzeichnis

A

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Handelsvertreterverhältnis einvernehmlich und sollte offene Ansprüche sowie nachvertragliche Pflichten eindeutig regeln.

Ausgleichsanspruch

Der Ausgleichsanspruch kann nach Vertragsende entstehen, wenn der Unternehmer aus aufgebauten Kundenbeziehungen weiterhin erhebliche Vorteile zieht.

Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch betrifft zusätzliche Informationen, die für Entstehung, Fälligkeit oder Berechnung von Provisionsansprüchen wesentlich sein können.

Ausschlussfrist für den Ausgleichsanspruch

Die Ausschlussfrist bestimmt, innerhalb welchen Zeitraums der Ausgleichsanspruch nach Vertragsende geltend gemacht werden muss.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung beendet den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der gewöhnlichen Kündigungsfrist.

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B

Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Die Berechnung berücksichtigt insbesondere Unternehmervorteile, Provisionsverluste, Billigkeitsgesichtspunkte und den gesetzlichen Höchstbetrag.

Bestandskunde

Die Einordnung als Bestandskunde ist wichtig für die Frage, ob eine bestehende Geschäftsverbindung wesentlich erweitert wurde.

Bezirksprovision

Die Bezirksprovision kann für Geschäfte im zugewiesenen Bezirk entstehen, auch wenn der Handelsvertreter das Geschäft nicht persönlich vermittelt hat.

Bezirksvertreter

Ein Bezirksvertreter ist für ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Kundenkreis zuständig und kann besondere Provisionsrechte haben.

Billigkeitsprüfung

Die Billigkeitsprüfung berücksichtigt beim Ausgleichsanspruch die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Buchauszug

Der Buchauszug stellt provisionsrelevante Geschäftsvorgänge geordnet zusammen und ermöglicht die Kontrolle der Provisionsabrechnung.

Bucheinsicht

Die Bucheinsicht ist ein weitergehendes Kontrollrecht, das bei Zweifeln an Abrechnung oder Buchauszug in Betracht kommen kann.

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C

Compliance im Vertrieb

Compliance im Vertrieb umfasst interne Regeln und Kontrollen, die rechtmäßiges Verhalten bei Vermittlung, Vergütung, Dokumentation und Kundenkontakt sicherstellen sollen.

Cross-Selling

Cross-Selling bezeichnet zusätzliche Geschäfte mit bestehenden Kunden und kann für Provisionen, Folgegeschäfte und den Ausgleichsanspruch relevant sein.

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D

Datenschutz im Vertrieb

Datenschutz im Vertrieb betrifft insbesondere Kundendaten, CRM-Systeme, Auskunftsrechte und den Umgang mit Daten nach Vertragsende.

Delkredere

Beim Delkredere übernimmt der Handelsvertreter unter besonderen Voraussetzungen eine zusätzliche Haftung für die Erfüllung eines Geschäfts durch den Kunden.

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E

Eigenkündigung des Handelsvertreters

Die Eigenkündigung kann Auswirkungen auf Ausgleichsanspruch, Abwicklung und offene Provisionen haben.

Einfirmenvertreter

Ein Einfirmenvertreter ist vertraglich oder tatsächlich im Wesentlichen für nur ein Unternehmen tätig.

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Exklusivität

Exklusivitätsabreden können die Tätigkeit auf bestimmte Produkte, Kunden oder Gebiete beschränken und müssen klar vom Gebietsschutz unterschieden werden.

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F

Folgeprovision

Eine Folgeprovision kann für spätere Geschäfte oder weitere Vertragsperioden entstehen, wenn Vertrag und gesetzliche Voraussetzungen dies vorsehen.

Franchise

Franchise ist ein eigenständiges Vertriebssystem und vom Handelsvertretervertrag insbesondere durch die Einbindung in ein einheitliches Geschäftskonzept abzugrenzen.

Freistellung

Bei einer Freistellung bleibt das Vertragsverhältnis grundsätzlich bestehen, während die Pflicht zur weiteren Tätigkeit vorübergehend oder bis zum Vertragsende entfällt.

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G

Gebietsschutz

Gebietsschutz regelt, ob und in welchem Umfang ein Handelsvertreter ein bestimmtes Gebiet exklusiv bearbeiten darf.

Generalvertreter

Ein Generalvertreter übernimmt häufig übergeordnete Vertriebsaufgaben und kann mit eigenen Untervertretern zusammenarbeiten.

Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse betreffen vertrauliche Informationen, die während und nach dem Handelsvertreterverhältnis geschützt werden müssen.

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H

Handelsvertreter

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender dauerhaft damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen.

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Handelsvertreter-GmbH

Auch eine GmbH kann als Handelsvertreter tätig sein; dabei sind gesellschaftsrechtliche Organisation und handelsvertreterrechtliche Ansprüche zu unterscheiden.

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Handelsvertreter im Nebenberuf

Für Handelsvertreter im Nebenberuf gelten teilweise besondere gesetzliche Regelungen.

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Handelsvertretervertrag

Der Handelsvertretervertrag regelt Rechte und Pflichten, Provision, Vertragsgebiet, Laufzeit, Kündigung und nachvertragliche Fragen.

Höchstbetrag des Ausgleichsanspruchs

Der gesetzliche Höchstbetrag begrenzt den Ausgleichsanspruch, auch wenn die zuvor ermittelte Ausgleichssumme höher ausfallen sollte.

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I

Influencer als Handelsvertreter

Influencer können unter bestimmten Voraussetzungen handelsvertreterrechtlich einzuordnen sein, wenn sie dauerhaft Geschäfte für ein Unternehmen vermitteln.

Inkassoprovision

Die Inkassoprovision vergütet eine vertraglich übernommene Mitwirkung beim Einzug von Kundenforderungen.

Internationales Handelsvertreterrecht

Das internationale Handelsvertreterrecht betrifft insbesondere Rechtswahl, Gerichtsstand und zwingende Schutzvorschriften bei grenzüberschreitenden Vertriebsbeziehungen.

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J

Jahresbonus

Ein Jahresbonus kann Teil der Vergütungsregelung sein und hängt regelmäßig von Zielvorgaben, Umsatz oder anderen Leistungskennzahlen ab.

Jahresdurchschnittsprovision

Die Jahresdurchschnittsprovision ist insbesondere für die gesetzliche Höchstgrenze des Ausgleichsanspruchs von Bedeutung.

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K

Karenzentschädigung

Die Karenzentschädigung ist die Gegenleistung für ein wirksam vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Kundenschutzklausel

Eine Kundenschutzklausel soll den Umgang mit bestimmten Kunden während oder nach dem Vertragsverhältnis regeln und kann wettbewerbsrechtliche Grenzen berühren.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist bestimmt, zu welchem Zeitpunkt ein Handelsvertretervertrag ordentlich beendet werden kann.

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L

Lagerhaltungspflicht

Eine vertragliche Lagerhaltungspflicht kann Kosten, Absatzrisiken und die Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen beeinflussen.

Loyalitätspflicht

Die Loyalitätspflicht verpflichtet beide Vertragsseiten zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Vertragspartners.

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M

Mehrfirmenvertreter

Ein Mehrfirmenvertreter ist für mehrere Unternehmen tätig und muss mögliche Wettbewerbs- und Interessenkonflikte beachten.

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Mindestumsatz

Mindestumsatzklauseln können Leistungspflichten konkretisieren und bei Nichterreichen Auswirkungen auf Kündigung oder Vergütung haben.

Mustervertrag für Handelsvertreter

Ein Mustervertrag kann Orientierung bieten, ersetzt aber keine Anpassung an Branche, Vertriebsmodell und konkrete Risikoverteilung.

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N

Nachbestellung

Nachbestellungen können für Folgeprovisionen, Bezirksprovisionen und den Ausgleichsanspruch relevant sein.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beschränkt die Tätigkeit nach Vertragsende und muss gesetzliche Anforderungen an Form, Dauer, Gebiet und Gegenstand erfüllen.

Neukunde

Die Gewinnung neuer Kunden ist ein zentrales Kriterium des Ausgleichsanspruchs.

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O

Offene Provisionen

Offene Provisionen können auch nach Vertragsende abzurechnen und auszuzahlen sein.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung beendet das Handelsvertreterverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Kündigungsfrist.

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P

Pflichtverletzung des Handelsvertreters

Pflichtverletzungen können Vermittlungs-, Informations-, Wettbewerbs- oder Loyalitätspflichten betreffen und unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen.

Provisionsabrechnung

Die Provisionsabrechnung informiert über entstandene, fällige, gutgeschriebene oder zurückbelastete Provisionen.

Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch ist der zentrale Vergütungsanspruch des Handelsvertreters für provisionspflichtige Geschäfte.

Provisionsvorschuss

Ein Provisionsvorschuss ist eine vorläufige Zahlung, die später mit endgültig entstandenen Provisionen verrechnet werden kann.

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Q

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur kann bei formbedürftigen Erklärungen eine Rolle spielen, ersetzt aber nicht in jedem Fall eine gesetzlich verlangte Schriftform.

Querverkäufe

Querverkäufe sind zusätzliche Geschäfte mit bestehenden Kunden und können für Provisionen, Folgegeschäfte und Ausgleichsansprüche relevant sein.

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R

Rechtswahl im Handelsvertretervertrag

Die Rechtswahl bestimmt, welchem nationalen Recht ein grenzüberschreitender Handelsvertretervertrag grundsätzlich unterliegt.

Richtlinie 86/653/EWG

Die Richtlinie 86/653/EWG bildet die europarechtliche Grundlage für zentrale Schutzvorschriften zugunsten selbständiger Handelsvertreter.

Rückbelastung von Provisionen

Die Rückbelastung betrifft die Frage, wann bereits gutgeschriebene oder gezahlte Provisionen wieder abgezogen werden dürfen.

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S

Schadensersatz im Handelsvertreterrecht

Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn eine Partei vertragliche oder gesetzliche Pflichten schuldhaft verletzt.

Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn die tatsächliche Tätigkeit trotz Vertragsbezeichnung eher einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis entspricht.

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Selbständigkeit des Handelsvertreters

Die Selbständigkeit grenzt den Handelsvertreter vom Arbeitnehmer ab und hängt insbesondere von der freien Gestaltung von Tätigkeit und Arbeitszeit ab.

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Storno und Provisionsrückbelastung

Storno und Provisionsrückbelastung betreffen die Frage, wann Provisionen entfallen oder zurückgefordert werden können.

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T

Tankstellenpächter als Handelsvertreter

Tankstellenpächter können je nach Ausgestaltung ihrer Tätigkeit zugleich handelsvertreterrechtlichen Regelungen unterliegen.

Tippgeber

Ein Tippgeber stellt typischerweise nur einen Kontakt her und ist vom dauerhaft mit der Vermittlung betrauten Handelsvertreter abzugrenzen.

Treuepflicht

Die Treuepflicht verpflichtet den Handelsvertreter, berechtigte Interessen des Unternehmers bei seiner Tätigkeit zu berücksichtigen.

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U

Untätigkeit des Handelsvertreters

Eine erhebliche Untätigkeit kann eine Pflichtverletzung darstellen und Kündigungs- oder Schadensersatzfolgen auslösen.

Unternehmervorteil

Der fortbestehende Unternehmervorteil aus aufgebauten Kundenbeziehungen ist eine zentrale Voraussetzung des Ausgleichsanspruchs.

Untervertreter

Ein Untervertreter arbeitet für einen Hauptvertreter oder eine Vertriebsorganisation und kann eigene Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis haben.

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V

Verjährung im Handelsvertreterrecht

Die Verjährung bestimmt, innerhalb welcher Fristen Ansprüche noch gerichtlich durchgesetzt werden können.

Vermittlungs- und Abschlussvollmacht

Die Vollmacht bestimmt, ob der Handelsvertreter Geschäfte nur vermitteln oder den Unternehmer auch rechtsverbindlich vertreten darf.

Vertragshändler

Der Vertragshändler kauft und verkauft Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, kann aber wirtschaftlich eng in die Vertriebsorganisation eingebunden sein.

Vertriebsvertrag

Der Vertriebsvertrag regelt die Zusammenarbeit in einem Absatzsystem und kann Elemente verschiedener Vertriebsformen enthalten.

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W

Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot begrenzt konkurrierende Tätigkeiten während des laufenden Handelsvertretervertrags.

Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Ende unzumutbar ist.

Widerruf einer Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht kann die Abschluss- oder Inkassobefugnisse des Handelsvertreters verändern.

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X

Derzeit kein eigenständiger Glossarbegriff vorgesehen. Für diesen Buchstaben wird bewusst kein künstlicher oder fachlich unpassender Begriff erzeugt.

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Y

Derzeit kein eigenständiger Glossarbegriff vorgesehen. Vertriebsbegriffe wie „Year-End-Bonus“ werden bei Bedarf unter „Jahresbonus“ behandelt, damit keine doppelten Suchintentionen entstehen.

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Z

Zahlungsverzug des Unternehmers

Zahlungsverzug kann eintreten, wenn fällige Provisions- oder sonstige Zahlungsansprüche trotz Mahnung oder kalendermäßiger Fälligkeit nicht erfüllt werden.

Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen können zusätzliche Vergütung, Boni oder Mindestanforderungen an die Vertriebstätigkeit regeln.

Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen die vorübergehende Verweigerung einer Leistung bis zur Erfüllung eines Gegenanspruchs ermöglichen.

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Redaktioneller Aufbau des Lexikons

Fragen zum Handelsvertreterrecht rechtlich einordnen lassen

Ein einzelner Begriff beantwortet nicht immer alle Fragen des konkreten Falls. Vertragsgestaltung, tatsächlicher Ablauf, Abrechnungsunterlagen und Fristen können die rechtliche Bewertung entscheidend beeinflussen. RANKE EGGELKRAUT Rechtsanwälte beraten Handelsvertreter und Unternehmen im Handels- und Vertriebsrecht.

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Autor und Aktualisierungsstand

Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Dr. Johannes von Eggelkraut-Gottanka

Fachlicher Schwerpunkt: Handels- und Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Provisions- und Ausgleichsansprüche sowie Streitigkeiten aus Vertriebsverhältnissen.

Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026

Hinweis auf anwaltliche Prüfung: Die Kurzbeschreibungen auf dieser Übersichtsseite dienen der ersten Orientierung und der redaktionellen Planung des Lexikons. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags, des Sachverhalts oder möglicher Fristen im Einzelfall.